28. Oktober 2015
Malaysia

Urteil: Registrierung ist Voraussetzung der Gültigkeit einer Ehe

Der malaysische Court of Appeal hat Ende Oktober 2015 entschieden, dass eine nichtmuslimische Ehefrau, die nach traditionellem Gewohnheitsrecht geheiratet hat, deren Ehe aber nicht registriert wurde, keinen Schadensersatz (Dependency Claims) gegen den Verursacher eines tödlichen Unfalls des Ehemanns geltend machen kann. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Federal Court von 2004, nach dem nichtmuslimische Ehen registriert werden müssen, um gültig zu sein. Eine Ehe i.S. des Law Reform (Marriage and Divorce) Act 1976 liege somit nicht vor.