27. Februar 2023
Italien

Urteil zu Umgangsrecht der Großeltern

Der erste Zivilsenat (Prima Sezione Civile) des italienischen Kassationshofs hat in einem Urteil vom 15.12.2022, das am 31.1.2023 veröffentlicht wurde (Urteil Nr. 2881/2023), entschieden, dass das Umgangsrecht der Großeltern und eines Onkels nicht gegen den Willen eines Minderjährigen durchgesetzt werden kann. Wenn das Kind mindestens 12 Jahre alt oder anderweitig einsichtsfähig sei, habe sein Interesse Vorrang vor dem Umgangsrecht der Verwandten und dieses müsse entsprechend zurücktreten. Das Kind könne deshalb den Umgang verweigern.

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