23. Juni 2022
Japan

Urteil: Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht verfassungswidrig

Das Distriktsgericht von Osaka hat mit einem Urteil vom 20.6.2022 entschieden, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht verfassungswidrig sei, da die Definition der Ehe nach der Verfassung gleichgeschlechtliche Verbindungen nicht einbeziehe. Es wies deshalb eine Schadensersatzklage von drei Paaren ab, die auf die Nichtzulassung solcher Ehen gestützt worden war. Die Entscheidung weicht von einer Entscheidung des Distriktsgerichts von Sapporo von März 2021 ab, das in einem vergleichbaren Fall zwar ebenfalls einen Schadensersatzanspruch abgelehnt, dabei aber die Nichtzulassung gleichgeschlechtlicher Ehen als verfassungswidrig bezeichnet hatte.