26. Juli 2016
Tschechische Republik

Urteil zur Adoption durch Lebenspartner

Das tschechische Verfassungsgericht (Ústavní soud) hat § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die registrierte Partnerschaft vom 26.1.2006, der vorsah, dass eine registrierte Partnerschaft der Adoption eines Kindes durch einen der Partner entgegenstand, für verfassungswidrig erklärt. Damit können Lebenspartner nun als Einzelpersonen adoptieren. Gemeinsame Adoptionen und die Adoption des Kindes des Lebenspartners bleiben jedoch weiterhin ausgeschlossen.

Link zur Pressemeldung des Gerichts (in tschechischer Sprache) 

Link zum Urteil (in tschechischer Sprache)