13. Dezember 2012
Kanada/British Columbia

Urteil zur Anonymität von Spermaspendern

Der British Columbia Court of Appeal hat entgegen einer Entscheidung der Vorinstanz entschieden, dass ein Kind, das mithilfe einer Spermaspende gezeugt wurde, bei fehlender Einwilligung des Spenders kein Recht darauf hat, Informationen über seine biologische Herkunft zu erhalten. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft sei nicht so fundamental, dass die bestehenden Anonymitätsvorschriften als verfassungswidrig eingestuft werden müssten. Auch das Recht des Spenders auf Schutz seiner Privatsphäre sei in die Abwägung mit einzubeziehen. Die Entscheidung der Vorinstanz, die einige Bestimmungen des Adoption Act für unwirksam erklärt hatte, wurde aufgehoben. Der 1982 geborene Kläger kündigte an, Rechtsmittel zum Supreme Court einlegen zu wollen.