29. November 2017
Indien

Urteil zur Konkurrenz von Anspruchsgrundlagen im Unterhaltsrecht

Der High Court von Bombay (Mumbai) hat  am 10.10.2017 entschieden, dass eine Anordnung der Zahlung von Ehegatten- und Kindesunterhalt nach Sec. 125 Code of Criminal Procedure parallel zu einer Anordnung von Ehegatten- und Kindesunterhalt nach Sec. 20 Domestic Violence Act bestehen könne und beide Anordnungen zu befolgen seien. Dieses Ergebnis begründete er mit der Regelung in Sec. 36 Domestic Violence Act, nach der die Bestimmungen des Domestic Violence Act zusätzlich zu anderen Gesetzesbestimmungen Geltung haben und diese nicht abbedingen.

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