20. Februar 2014
USA/Virginia, Kentucky

Urteile zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Eine Bundesrichterin, U.S. District Judge Arenda L. Wright Allen, hat am 14.2.2014 entschieden, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im Bundesstaat Virginia gegen die Bundesverfassung verstößt. Da sie die Vollstreckbarkeit des Urteils ausgesetzt hat, können solche Ehen in Virginia jedoch nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens geschlossen werden.

Die Frage, ob gleichgeschlechtliche Ehen nach der Bundesverfassung zugelassen werden müssen, ist umstritten. Kürzlich hatten Bundesrichter in Utah und Oklahoma vergleichbare Urteile gefällt, die ebenfalls noch nicht rechtskräftig sind.

Am 12.2.2014 entschied ein anderer Bundesrichter, U.S. District Judge John G. Heyburn II. in Kentucky, dass der Bundesstaat in anderen Bundesstaaten geschlossene Ehen anerkennen muss. Die Frage, ob das entsprechende Eheschließungsverbot in Kentucky ebenfalls verfassungswidrig ist, war nicht Gegenstand des Verfahrens.