21. November 2013
Kolumbien

Urteile zu gleichgeschlechtlichen Ehen aufgehoben

In Kolumbien sind zwei Urteile, die gleichgeschlechtliche Eheschließungen für unzulässig erklärt hatten, in der nächsten Instanz durch das Tribunal Superior de Bogotá aufgehoben worden. Die betroffenen Ehen bleiben damit vorerst gültig. Der Streit um die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen und die Auslegung des Urteils C577 des Verfassungsgerichtshofs von 2011 ist damit aber wohl noch nicht entschieden. Beobachter gehen davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof damit befasst werden wird.