25. April 2023
Deutschland

Urteile zur Elterneintragung von Transpersonen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 4.4.2023 in zwei Urteilen Klagen einer Transfrau und eines Transmannes in Bezug auf Einträge ins Geburtenregister zurückgewiesen. Die klagenden Personen waren jeweils entsprechend ihrem Ursprungsgeschlecht als Vater bzw. Mutter eingetragen worden. Die diesbezüglichen Eintragungsentscheidungen liegen nach Auffassung des EGMR innerhalb des dem Staat zustehenden rechtlichen Ermessensspielraums.

In dem ersten Fall ging es um die Klage einer Transfrau, die als Vater eingetragen worden war, mit der Begründung, dass sie, bei männlichem Geburtsgeschlecht, das Kind nicht geboren habe. Diese Auffassung hatte der BGH 2017 bestätigt. Dies hielt der EGMR nun für tragfähig.

Im dem zweiten Fall ging es um einen als Frau geborenen Transmann, der das Kind geboren hatte und als dessen Vater eingetragen werden wollte. Hier hatte der BGH entschieden, dass die Person, die das Kind geboren habe, als Mutter einzutragen sei. Auch dies ist aus der Sicht des EGMR nicht zu beanstanden.

Zusammenfassung zu beiden Urteilen (in englischer Sprache)