24. April 2013
Uruguay

Uruguay führt gleichgeschlechtliche Ehe ein

Am 10.4.2013 hat die uruguayische Abgeordnetenkammer in finaler Lesung ein vorher bereits durch den Senat gebilligtes Gesetz verabschiedet, mit dem die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt wird. Der Entwurf muss nun noch durch Präsident José Mujica unterzeichnet werden, der sich im Rahmen der politischen Diskussionen über den Entwurf für seine Umsetzung eingesetzt hat. In Kraft treten wird das Gesetz 90 Tage nach der Verkündung; Medienbeobachter rechnen mit einem Termin im Juli.

Die Neuregelung eliminiert die Begriffe „Ehemann“ (marido) und „Ehefrau“ (mujer) aus dem Zivilgesetzbuch; es ist fortan von „Eheschließenden“ (contrayentes) bzw. „Ehegatten“ (cónyuges) die Rede. Die Zivilehe wird als „dauerhafte, gesetzlich geregelte Verbindung zweier Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts“ definiert.

Das Eheschließungsalter wird für beide Geschlechter einheitlich auf 16 Jahre festgesetzt (bisher: Männer 14 und Frauen 12 Jahre); bis zum 18. Lebensjahr bleibt die Einwilligung der Eltern erforderlich. Geändert wurden auch die Scheidungsgründe: Künftig ist eine Scheidung aufgrund einseitigen Wunsches eines der Ehegatten möglich (bisher nach Art. 187 Ziff. 3 ZGB nur auf einseitigen Wunsch der Frau). Der Ehebruch als Trennungs- bzw. Scheidungsgrund umfasst künftig außereheliche sexuelle Beziehungen mit Personen verschiedenen wie gleichen Geschlechts.

Gleichgeschlechtliche Ehepaare haben das Recht zur Adoption und zur Erfüllung eines Kinderwunsches auf dem Wege der In-Vitro-Fertilisation. Die Reihenfolge der Nachnamen von Kindern kann in Zukunft – unabhängig von der Geschlechterkonstellation bei ihren Eltern – durch Vereinbarung der Eltern frei gewählt werden (bisher: Name des Vaters vor dem Namen der Mutter).