15. Dezember 2015
Mexiko/Jalisco

Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Jalisco ist nichtig

Die Suprema Corte de Justicia de la Nación, der Oberste Gerichtshof Mexikos, hat Ende November das im Bundesstaat Jalisco geltende Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen wegen Verstoßes gegen die Bundesverfassung für nichtig erklärt. Dies war erwartet worden, nachdem eine Tesis jurisprudencial des Gerichtshofs im Juni 2015 ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen für diskriminierend erachtet hatte.