09. März 2012
Frankreich

Verfahren bei Doppelnamen

In einem gemeinsamen Rundschreiben des Justizministers, des Außenministers und des Innenministers sind in Frankreich die Schreibkonventionen für Doppelnamen in amtlichen Dokumenten geändert worden. Der sogenannte doppelte Bindestrich (--) soll in Zukunft nicht mehr verwendet werden. Es werden neue Notationskonventionen für die Personenstandsbücher eingeführt, um ererbte Doppelnamen von nach der Namensrechtsreform gebildeten Doppelnamen zu unterscheiden, da diese nach unterschiedlichen Regeln weitergegeben werden und der doppelte Bindestrich als Unterscheidungskriterium entfällt.

Die Neuregelung hat eine jahrelange Vorgeschichte. Ein Runderlass des Justizministeriums von 2004 hatte die Schreibung von (nach der 2005 in Kraft getretenen Namensrechtsreform vergebenen) Kindesdoppelnamen mit dem Doppelbindestrich vorgesehen. Dies hatte die Zivilgerichtsbarkeit wegen fehlender Rechtsgrundlage wiederholt für nicht verbindlich erklärt, die Standesämter hatten mit Berufung auf das Rundschreiben aber daran festgehalten. Mit Urteil des Conseil d'Etat vom 4.12.2009 wurde die Aufhebung des Runderlasses angeordnet. Das Justizministerium wies 2010 infolge des Urteils die Standesämter an, Doppelnamen von Kindern bis zur Schaffung einer Neuregelung auch ohne doppelten Bindestrich zu akzeptieren. Für die Interimszeit bis zur Verabschiedung eines neuen Runderlasses erklärte es jedoch die Verwendung des Doppelbindestrichs für Kindesnamen für zulässig, soweit die Eltern diesen wünschten oder damit einverstanden wären; dies sollte insbesondere in Betracht gezogen werden, wenn bereits ein Geschwisterkind die Schreibungsvariante mit doppeltem Bindestrich führte. Mit dem Rundschreiben ist nun Klarheit in dem Sinne hergestellt, dass der Doppelbindestrich nicht mehr verwendet wird.  

Quelle (Rundschreiben): http://www.textes.justice.gouv.fr/art_pix/JUSC1028448C.pdf

Vgl. zur Vorgeschichte Sperling, StAZ 2011, 44 ff.