16. Januar 2013
Frankreich

Verfahrensrechtliche Änderungen

In Frankreich sind am 26.12. 2012 einige familienverfahrensrechtliche Änderungen im Amtsblatt publiziert worden. Das Dekret Nr. 2012-1443 sieht vor, dass die Eltern für die gemeinsame Erklärung zur gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts nicht mehr vor dem Protokollbeamten (greffier) des Tribunal de Grande Instance erscheinen müssen; per Änderung des Art. 1180-1 des Zivilverfahrensgesetzbuchs (CPC) werden neue Modalitäten vorgeschrieben. Geändert wurde u.a. auch das Verfahren bei Eintragung von Änderungen des ehelichen Güterstandes (Art. 1060 CPC).

Link zum Text des Dekrets