24. Mai 2017
Malawi

Verfassungsänderung zum Ehefähigkeitsalter

Der Präsident von Malawi hat im April eine am 14.2.2017 im Parlament verabschiedete Verfassungsänderung ausgefertigt, mit der das Ehefähigkeitsalter auf 18 Jahre erhöht wird. Die bisher in Sec. 22 der Verfassung vorgesehene Möglichkeit, mit elterlichem Einverständnis ab einem Alter von 15 Jahren eine Ehe einzugehen, entfällt. Die Änderung vollzieht einen Schritt nach, der auf einfachgesetzlicher Ebene bereits vor zwei Jahren mit dem Marriage, Divorce and Family Relations Act, 2015 gemacht worden war. Aufgrund der Höherrangigkeit der abweichenden Verfassungsbestimmung war das geltende Ehefähigkeitsalter bisher jedoch nicht eindeutig geklärt.