28. Juni 2016
Bahamas

Verfassungsamendments abgelehnt

Auf den Bahamas hat am 7.6.2016 eine Volksabstimmung zu vier Verfassungsamendments stattgefunden.

Eine Änderung von Art. 8 der Verfassung, die ab Inkrafttreten nicht nur im Ausland geborenen ehelichen Kindern von bahamaischen Vätern, sondern auch den Kindern von bahamaischen Müttern die Staatsangehörigkeit mit der Geburt zugesprochen hätte, wurde mit 61% der Stimmen abgelehnt. Es bleibt somit bei der Regelung von Art. 9 Verf., der gleichzeitig gestrichen worden wäre, und der Kindern von bahamaischen Müttern den Staatsangehörigkeitserwerb nur auf Antrag in einem Alter zwischen 18 und 21 Jahren zubilligt.

Eine – mit 71% der Stimmen – ebenfalls abgelehnte Änderung hätte Art. 10 Verf., der den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund einer Eheschließung mit einem Mann bahamaischer Staatsangehörigkeit betrifft, auf die Eheschließung mit einer bahamaischen Frau erstreckt und gleichzeitig um Vorschriften zur Einschränkung dieses Rechts in Bezug auf nicht mehr bestehende, nur zum Zweck des Staatsangehörigkeitserwerbs geschlossene und nicht mit dem Willen zum Zusammenleben geschlossene Ehen erweitert.

Des Weiteren wurde mit 66% der Stimmen eine Änderung von Art. 14 abgelehnt, die im Zusammenhang mit einer geplanten Änderung im Children Act einen Staatsangehörigkeitserwerb durch nichteheliche Kinder von Bahamaern mit nachgewiesener Vaterschaft ermöglicht hätte.

Auch das vierte Amendment, das die Definition der verbotenen Diskriminierung in Art. 26 um die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ergänzt hätte, wurde (mit 78,5 % der Stimmen) abgelehnt.