28. März 2018
Peru

Verfassungsbestimmung zu Staatsangehörigkeit geändert

Mit dem Gesetz zur Reform des Artikels 52 der Politischen Verfassung Perus (Gesetz Nr. 30738 vom 13.3.2018) ist die Verfassungsbestimmung geändert worden, nach der im Ausland geborene Kinder eines peruanischen Vaters oder einer peruanischen Mutter die Staatsangehörigkeit nur dann erwarben, wenn sie noch als Minderjährige ins peruanische Register eingetragen wurden. Die Einschränkung in Bezug auf die Eintragung während der Minderjährigkeit wurde aufgehoben.

Mit der Änderung soll den zahlreichen Kindern ausgewanderter Peruaner der Zugang zur Staatsangehörigkeit eröffnet werden, die aus Nachlässigkeit oder wegen praktischer Hindernisse nicht bis zur Erreichung der Volljährigkeit eingetragen worden sind.

Link zum Gesetzestext