26. April 2016
Kolumbien

Verfassungsgerichtsentscheidung zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Mit Urteil vom 28.4.2016 hat der kolumbianische Verfassungsgerichtshof gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert. Das Urteil enthält einen Aufruf an die Richter und Notare des Landes, sich der Schließung solcher Ehen nicht mehr zu widersetzen. Die mit 6:3 Richterstimmen ergangene Entscheidung war erwartet worden, nachdem der Gerichtshof am 7.4. eine Urteilsvorlage verworfen hatte, die die gegenteilige Auffassung vertrat.

Die rechtlichen Möglichkeiten gleichgeschlechtlicher Paare, eine Verbindung einzugehen, waren in Kolumbien seit Jahren umstritten. Aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils C-577 von 2011 standen gleichgeschlechtlichen Paaren in der Praxis bisher (nur) eingetragene Lebenspartnerschaften offen. Zwar waren manche Fachleute der Meinung, schon aufgrund dieses Urteils seien gleichgeschlechtliche Ehen zulässig, de facto setzte sich jedoch bisher die Auffassung der Behörden durch, nach der lediglich eine Lebenspartnerschaft in Betracht kam.