28. Oktober 2015
Türkei

Verfassungsgerichtsentscheidung zum Namensrecht

Am 25.6.2015 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass eine geschiedene Frau, die das alleinige Sorgerecht für ihr Kind hat, diesem ihren Nachnamen geben kann. Dies sei erforderlich, da sonst eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens (Art. 20 Verf.) vorliege. Das Urteil hat allerdings nur eine Inter-partes-Wirkung. Insofern ist eine generelle Befolgung in der Rechtspraxis nicht zu erwarten.

Link zum Urteil (PDF, in türkischer Sprache)