26. Januar 2016
Simbabwe

Verfassungsgerichtshof erklärt Vorschrift zu Eheschließungen unter 18 Jahren für nichtig

Der Verfassungsgerichtshof von Simbabwe hat am 20.1.2016 entschieden, dass die Regelung in Sec 22 (1) Marriage Act, die bisher Eheschließungen für Frauen generell ab 16 Jahren erlaubte und für Männer unter 18 und Frauen unter 16 Jahren eine Eheschließung mit schriftlicher Ministererlaubnis zuließ, wegen Verstoßes gegen Sec 78 (1) der Verfassung (die lautet: „Jede Person, die das Alter von 18 Jahren erreicht hat, hat das Recht, eine Familie zu gründen.“) verfassungswidrig ist. Die Vorschrift wurde für nichtig erklärt. Eheschließungen unter 18 Jahren – auch solche nach Gewohnheitsrecht – sind seit dem Tag des Urteils nicht mehr möglich.