30. Mai 2016
Iran

Verleihung der Staatsangehörigkeit an Angehörige Gefallener

Nach einer Meldung der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur Irna vom 2.5.2016 hat das iranische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Regierung autorisiert, Familienangehörigen von „Märtyrern“, d.h. im Krieg auf Seiten des Iran kämpfenden und dabei umgekommenen Ausländern, die iranische Staatsangehörigkeit zu verleihen. Dies muss innerhalb von einem Jahr nach einem entsprechenden Antrag geschehen.

Die neue Regelung betrifft Angehörige im iranisch-irakischen Krieg (1981-1988) Gefallener, geht aber darüber hinaus und könnte auch auf Angehörige von Pakistanern und Afghanen Anwendung finden, die aktuell in Syrien und im Irak für die iranische Seite gegen sunnitische Islamisten kämpfen.