24. Mai 2017
Türkei

Verleihung der Staatsangehörigkeit an Investoren

Am 12.1.2017 ist im Amtsblatt eine Verordnung zur Verleihung der türkischen Staatsangehörigkeit an Ausländer, die in der Türkei investieren, veröffentlicht worden. Demnach kann die Staatsangehörigkeit bei einem Immobilienerwerb für mindestens eine Million US-Dollar, der mindestens drei Jahre gehalten wird, bei Investitionen in Höhe von mindestens zwei Millionen US-Dollar; bei der Schaffung von mindestens 100 Arbeitsplätzen in der Türkei, bei Einzahlung eines Betrages von mindestens drei Millionen US-Dollar auf ein türkisches Bankkonto für mindestens drei Jahre oder bei Erwerb von türkischen Staatsanleihen für mindestens drei Millionen US-Dollar, die mindestens drei Jahre gehalten werden, verliehen werden.

Link zum Amtsblatt mit dem Verordnungstext (in türkischer Sprache, siehe Nr. 2016/9601)