17. Oktober 2012
Niederlande

Vertragsbindungen der Niederlande nach Änderung der Staatsstruktur gleichbleibend

Nach der 2010 erfolgten Änderung der internen verfassungsrechtlichen Struktur des Königreichs der Niederlande durch eine Neugliederung des Staates in vier Teile – Niederlande mit den Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba als karibischem Bestandteil sowie die drei Gebiete mit innerer Selbstverwaltung innerhalb des Königsreichs Aruba, Curaçao und Sint Maarten – bleibt das Königreich als solches unverändert Vertragsstaat der abgeschlossenen internationalen Übereinkommen, die mit den bisherigen Vorbehalten fortgelten.

Quelle: Verbalnote des Königreichs der Niederlande vom 7.10.2010, BGBl 2012 II 1027