29. November 2022
Schweiz/EMRK

Verweigerung der Anerkennung der Elternschaft grundrechtswidrig

Mit Entscheidung vom 22.11.2022 hat der EGMR im Verfahren D.B. und andere ./. die Schweiz entschieden, dass die Verweigerung der Anerkennung der Elternschaft des genetisch nicht verwandten Partners des biologischen Elternteils eines im Wege der Leihmutterschaft entstandenen Kindes einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt. Die Schweiz wurde zur Zahlung von Schadenersatz und Verfahrenskosten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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