29. August 2018
Schweiz

Verweigerung eines Handschlags als Einbürgerungshindernis

Nach einer Aussage des Bürgermeisters von Lausanne, Grégoire Junod, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP haben die Lausanner Behörden am 17.8.2018 die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an ein muslimisches Ehepaar verweigert, weil dieses es ablehnt, Personen des anderen Geschlechts die Hand zu geben und zudem Probleme damit hatte, bei der Befragung Fragen von Personen des jeweils anderen Geschlechts zu beantworten. Die Einbürgerungskommission sei zu dem Schluss gekommen, dass das Paar nicht hinreichend integrierbar sei. De facto kommt die Verweigerung des Gemeindebürgerrechts der Verweigerung der Einbürgerung gleich.

Im April hatte in Frankreich der Conseil d’Etat eine Einbürgerungsverweigerung wegen Verweigerung eines Handschlags einer Person des anderen Geschlechts für rechtmäßig erklärt.