27. Mai 2021
Frankreich

Verwendung diakritischer Zeichen in Zivilstandsakten

Mit Entscheidung Nr. 2021-818 DC vom 21.5.2021 hat der Conseil constitutionnel entschieden, dass Art. 9 des Gesetzes zum Schutz der Regionalsprachen als Kulturerbe und zu ihrer Förderung (loi relative à la protection patrimoniale des langues régionales et à leur promotion), der vorsieht, dass in Zivilstandsakten diakritische Zeichen aus Regionalsprachen auch dann verwendet werden können, wenn sie im Französischen nicht existieren, verfassungswidrig ist.

Die infolgedessen nicht nutzbaren Zeichen (die der Conseil in der Entscheidung nicht explizit nannte) sind das ñ (n mit Tilde) im Baskischen und Bretonischen, das ò in verschiedenen Schreibweisen des Okzitanischen, á, í, ó und ú im Okzitanischen, Katalanischen und Korsischen sowie das ß im Elsässischen.

Diakritische Zeichen aus Regionalsprachen, die im Französischen in gleicher Weise existieren, sind hiervon nicht betroffen.

Link zur Entscheidung (s. Ziff. 21-23)

Link zu Pressemeldung des Conseil constitutionnel