26. Juni 2020
Paraguay

Veto gegen staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmungen

 

Mit Dekret Nr. 3629 hat der paraguayische Staatspräsident im Mai 2020 sein Veto zu 8 von 20 Artikeln des Gesetzes Nr. 6532/2020 zur Ausführung der Art. 146-151 und 154 der Verfassung eingelegt. Diese Verfassungsbestimmungen regeln Erwerb und Verlust der paraguayischen Staatsangehörigkeit. Das Veto kann durch die beiden Parlamentskammern zurückgewiesen werden; zunächst geht das Gesetz nun wieder an den Senat.

Umstritten ist v. a. die Übertragung der Zuständigkeit für Einbürgerungen auf die Zivilgerichte (Zivil- und Handels- sowie Kindschafts- und Jugendgerichte) aller Instanzen; im Moment ist dafür die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs zuständig. Für problematisch erachtete das Staatsoberhaupt auch eine Regelung, die Minderjährige zur Beantragung der Staatsangehörigkeit ermächtigen sollte.