06. Juli 2012
Frankreich

Voraussetzungen der Änderung des Geschlechts

Der französische Kassationshof hat sich in zwei Urteilen vom 7. Juni 2012 zu den Voraussetzungen der personenstandsrechtlichen Änderung des Geschlechts geäußert. Demnach muss das Bestehen eines Transsexualitätssyndroms nach aktuellen wissenschaftlichen Kriterien ebenso nachgewiesen werden, wie die Irreversibilität der Veränderung des Erscheinungsbildes. In den beiden vorliegenden Fällen wurden die vorgelegten Nachweise nicht für ausreichend erachtet.

Links zu den Urteilen:

Cour de cassation, civile, Chambre civile 1, 7 juin 2012, 10-26.947

Cour de cassation, civile, Chambre civile 1, 7 juin 2012, 11-22.490