25. Juli 2014
Island

Vornamensgebung nicht akzeptiert

Das isländische Staatsregister hat es im Juni abgelehnt, einem Kind mit dem Vornamen „Harriet“ einen Reisepass auszustellen, da der Name nicht dem isländischen Namensrecht entspricht. In Island gibt es eine Liste mit 1853 weiblichen und 1712 männlichen zugelassenen Vornamen. Hierin sind nur Namen enthalten, die nach den Regeln der isländischen Orthografie geschrieben und nach den Regeln der isländischen Grammatik dekliniert werden können. Letzteres ist bei „Harriet“ nicht der Fall.

Die rigiden isländischen Namensvorschriften führen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.