26. Januar 2018
Südafrika

Vorschrift zu gewohnheitsrechtlichen Ehen verfassungswidrig

Der südafrikanische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 30.11.2017 (Ramuhovhi and Others v. President of Republic of South Africa and Others) die Auffassung des High Court der Provinz Limpopo bestätigt, dass Section 7(1) Recognition of Customary Marriages Act, 1998, verfassungswidrig ist. Die Vorschrift sah vor, dass Frauen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 2000 eine polygame Ehe geschlossen hatten, güterrechtlich Gewohnheitsrecht unterlagen und somit nicht in die gesetzliche Gütergemeinschaft einbezogen waren. Dies sah der Gerichtshof als eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist von 24 Monaten gesetzt, um die bestehende Regelung zu ändern. Für in der Zwischenzeit auftretende Fälle ordnete der Gerichtshof eine gleichmäßige Vermögensaufteilung zwischen den Ehegatten an („Wives and husbands will have joint and equal ownership“).

Link zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs