26. August 2016
Südafrika

Vorschrift zu gewohnheitsrechtlichen Ehen für verfassungswidrig erklärt

Der Limpopo High Court hat in einem Urteil von Anfang August Sec. 7 Abs. 1 des Recognition of Customary Marriages Act für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht entschied, dass Frauen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes im November 2000 eine gewohnheitsrechtliche Ehe mit einem polygam lebenden Mann geschlossen haben, ein Anrecht auf güter- und erbrechtliche Gleichbehandlung mit einer Ehefrau aufgrund einer (nur monogam möglichen) zivilen Eheschließung hätten und folglich die gesetzliche Gütergemeinschaft auch für sie gelte. Die für verfassungswidrig erklärte Norm sah vor, dass vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossene gewohnheitsrechtliche Ehen güterrechtlich nach Gewohnheitsrecht zu beurteilen seien, was Güterrechtsansprüche ausgeschlossen hätte. Es wird erwartet, dass die Frage durch den Verfassungsgerichtshof definitiv geklärt wird.

Link zum Text des Recognition of Customary Marriages Act