25. November 2020
Südafrika

Vorschrift zu Mitwirkungsverweigerung aufgehoben

Durch den Civil Union Amendment Act, 2020 wurde Section 6 des Civil Union Act, 2006 aufgehoben. Die Vorschrift betraf die Möglichkeit für Standesbeamte, die nicht für eine Religionsgemeinschaft agieren, dem Minister mitzuteilen, dass sie die Schließung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht vornehmen wollen. Für Standesbeamte, die eine entsprechende Ausnahmeregelung erwirkt hatten, ist eine Übergangsfrist von 24 Monaten vorgesehen. Es muss stets ein Standesbeamter vorhanden sein, bei dem entsprechende Partnerschaften geschlossen werden können.

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