28. Juli 2021
USA/Michigan

Vorschrift zu Voraussetzungen der Änderung des Geschlechtseintrag verfassungswidrig

Dana Nessel, Attorney General des Bundesstaats Michigan, hat in einer Stellungnahme (opinion) vom 30.6.2021 erklärt, dass die Bestimmung (Michigan Compiled Laws 333.2831(c)), nach der eine Geschlechtsänderung in der Geburtsurkunde neben einem Antrag auch die eidesstattliche Erklärung (affidavit) eines Arztes erfordert, die bescheinigt, dass eine operative Geschlechtsänderung vorgenommen worden ist, sowohl gegen die Verfassung von Michigan als auch gegen die US-Bundesverfassung verstößt. Demzufolge ist ein entsprechender Nachweis durch affidavit mit sofortiger Wirkung nicht mehr nötig.

Link zum Text der opinion