24. Juni 2014
Frankreich

Vorschrift zur nachehelichen Ausgleichsleistung verfassungswidrig

Der französische Verfassungsrat hat Art. 272 Abs. 2 Code civil für verfassungswidrig erklärt und mit Wirkung vom 4.6.2014 (Datum der Publikation der Entscheidung) abrogiert. Die Vorschrift sah vor, dass bei der Festlegung der nachehelichen Ausgleichsleistung (prestation compensatoire) Sozialleistungen, die aufgrund von Arbeitsunfällen oder aufgrund einer Behinderung bezogen werden, nicht zu berücksichtigen sind.

Die Abrogation betrifft alle zum Zeitpunkt der Abrogation noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren. Zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig zugesprochene Ausgleichszahlungen bleiben dagegen unberührt.

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