27. April 2022
El Salvador

Vorschrift zur Namensänderung muss geändert werden

Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs von El Salvador hat mit einer Entscheidung vom 22.2.2022 (Verfahren 33-2016 und 195-2016) Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Namen der natürlichen Person insofern für verfassungswidrig erklärt, als die Vorschrift, die die Namensänderung betrifft, keine Möglichkeit für Transpersonen vorsieht, ihren Vornamen entsprechend ihrer Geschlechtsidentität zu ändern. Dies stelle eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung dar.

Die Kammer gab der Gesetzgebenden Versammlung auf, innerhalb eines Jahres eine Modifizierung vorzunehmen, die eine Namensänderung in solchen Fällen ermöglicht.