24. Mai 2022
Türkei

Vorschriften zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Investitionen geändert

Der Beschluss Nr. 5554 des Staatspräsidenten vom 12.5.2022 (Resmî Gazete [Amtsblatt] Nr. 31834 vom 13.5.2022) hat den Erlass vom 11.2.2010 zur Anwendung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Ministerratsbeschluss Nr. 2010/139 i. d. F. des Beschlusses Nr. 2016/9601 vom 12.12.2016 und des Beschlusses vom 6.1.2022) über den ausnahmsweisen Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Investitionen geändert. U.a. wurde die erforderliche Investition in Immobilien von 250000 US-$ auf 400000 US-$ erhöht.

Link zum Amtsblatt mit dem Beschluss (in türkischer Sprache)