23. August 2013
Argentinien

Wartefrist bei einvernehmlicher Scheidung für verfassungswidrig erklärt

Die Familienrichterin Maria Laura Dumpé in Viedma (Provinz Rio Negro) hat Art. 215 des Zivilgesetzbuchs, der für die einvernehmliche Scheidung eine dreijährige Wartefrist vorsieht, mit Wirkung inter partes für verfassungswidrig erklärt. Sie bezog sich dabei auf das Recht der scheidungswilligen Ehepartner auf persönliche Autonomie und Privatheit. Auch anderweitig war Art. 215 schon für verfassungswidrig erklärt worden. Argentinische ordentliche Gerichte können Normen in einfachen Gesetzen für verfassungswidrig erklären und sie dann im konkreten Rechtsstreit unangewendet lassen, was die generelle Geltung der Norm allerdings nicht berührt.