29. September 2020
Chile

Wartezeit für Eheschließung abgeschafft

Durch Gesetz Nr. 21264 vom 4.9.2020, veröffentlicht am 11.9.2020, wird die Frist von 270 Tagen, die eine Frau bisher nach dem Ende einer Ehe warten musste, bevor sie eine neue Ehe schließen konnte, abgeschafft. Dafür wurden die Art. 128 und 129 sowie Art. 130 Abs. 2 des Zivilgesetzbuchs aufgehoben. Art. 184 Zivilgesetzbuch wurde um einen neuen Absatz 4 ergänzt, nach dem der neue Ehemann unabhängig vom Geburtszeitpunkt eines Kindes als Vater vermutet wird; diese Vermutung ist jedoch durch diesen anfechtbar. Entsprechende Änderungen wurden im Gesetz über zivile Lebenspartnerschaften (uniones civiles, Gesetz Nr. 20830) vorgenommen.

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