20. Februar 2014
Indien

Wartezeit für Scheidung verkürzt

Der High Court des indischen Unionsstaats Karnataka hat entschieden, dass für die einvernehmliche Scheidung christlicher Ehepaare eine Wartezeit von nur einem Jahr Voraussetzung ist, obwohl der auf Christen anwendbare Divorce Act von 1869 zwei Jahre vorsieht (Sec 10A DA). Das Gericht bezog sich auf ein gleichlautendes Urteil des High Court von Kerala und stellte fest, dass Christen nicht anders behandelt werden dürften als Angehörige anderer Religionen sowie nach dem Special Marriage Act Verheiratete. Die für diese geltenden entsprechenden Vorschriften sehen jeweils ein Jahr Wartezeit vor.