27. Oktober 2022
Spanien

Wiedergutmachungsgesetz bringt Regelungen zur Staatsangehörigkeit

Das Gesetz über das Demokratische Gedächtnis vom 19.10.2022 enthält Regelungen zur Aufarbeitung der Franco-Diktatur und zur Wiedergutmachung von unter dieser begangenem Unrecht. Dabei eröffnet es Personen, die von Exilanten abstammen, teilweise den Zugang zur Staatsangehörigkeit.

Konkret können Personen, die außerhalb Spaniens geboren sind und deren Vater oder Mutter, Großvater oder Großmutter ursprünglich Spanier waren und infolge des Exils aus politischen, ideologischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der sexuellen Orientierung und Identität die spanische Staatsangehörigkeit verloren oder aufgegeben haben, die Staatsangehörigkeit beantragen.

Beantragt werden kann diese auch von im Ausland geborenen Söhnen und Töchtern von Spanierinnen, die ihre Staatsangehörigkeit verloren haben, weil sie vor dem Inkrafttreten der Verfassung von 1978 Ausländer geheiratet haben.

Dieselbe Möglichkeit haben volljährige Söhne und Töchter derjenigen Spanier, deren Herkunftsnationalität aufgrund des Optionsrechts gemäß den Bestimmungen des neuen Gesetzes oder der siebten Zusatzbestimmung des Gesetzes 52/2007 vom 26.12.2007 anerkannt wurde.

Entsprechende Anträge müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden. Der Ministerrat kann diesen Zeitraum um bis zu ein Jahr verlängern.

Darüber hinaus können Freiwillige, die im Spanischen Bürgerkrieg in den Internationalen Brigaden gekämpft haben, (was aufgrund des Lebensalters, das sie dafür haben müssten, eine verschwindend kleine Gruppe betreffen dürfte) und ihre Nachkommen die Staatsangehörigkeit zu erleichterten Konditionen erhalten; die Nachkommen jedoch nur, soweit sie sich nachgewiesenermaßen kontinuierlich für das Andenken ihrer Vorfahren und für die Verteidigung der spanischen Demokratie gearbeitet haben. Einzelheiten hierzu regelt eine Verordnung.

In Lateinamerika wird das neue Gesetz aufgrund seiner Staatsangehörigkeitsbestimmungen z. T. umgangssprachlich als „Enkelgesetz“ (Ley de Nietos) bezeichnet – von der Presse wurde dort schon Monate vor der geplanten Verabschiedung berichtet; der hierher stammende berechtigte Personenkreis dürfte nicht ganz klein sein.

Link zum Gesetzestext (S. vor allem Art. 33 und die 8. Zusatzbestimmung)