28. September 2022
Nepal

Wiederholte Unterschriftsverweigerung

Die Präsidentin von Nepal, Bidya Devi Bhandari, hat sich zum zweiten Mal geweigert, ein Änderungsgesetz zum Staatsangehörigkeitsgesetz von 2006 zu unterzeichnen, das in unveränderter Form nochmals durch beide Parlamentskammern verabschiedet wurde, nachdem sie es nach der ersten Verabschiedung mit Änderungswünschen zurückgewiesen hatte. Das Reformgesetz würde bei Verabschiedung verschiedenen Gruppen den Zugang zur Staatsangehörigkeit eröffnen, die bisher davon ausgeschlossen waren. Nach Medienberichten soll dies in der Summe geschätzt 500000 Personen betreffen.

Nach der Verfassung von Nepal hat die Präsidentin oder der Präsident das Recht, einen parlamentarisch verabschiedeten Gesetzentwurf mit Änderungswünschen an das Parlament zurückzuschicken, allerdings nur einmal. Demnach ist die erneute Unterschriftsverweigerung verfassungswidrig. Da die Unterschrift Voraussetzung der Gesetzesverabschiedung ist, ist diese dennoch vorerst blockiert. Wie die durch die Verweigerung ausgelöste Staatskrise einer Lösung zugeführt werden kann, ist unklar, nachdem eine Amtsenthebung der Präsidentin (Impeachment) aufgrund des Auslaufens der Legislaturperiode ausscheidet. Am wahrscheinlichsten erscheint eine Klärung durch den Obersten Gerichtshof. Dieser forderte die Präsidentin mit einer Note vom 25.9.2022 auf, die Gründe für die Nichtunterzeichnung darzulegen.

Link zum Text des Gesetzentwurfs (in nepalesischer Sprache)