27. März 2019

Zahlreiche verfahrensrechtliche Neuerungen

Das am 24.3.2019 im Amtsblatt verkündete Gesetz Nr. 2019-222 vom 23.3.2019 bringt Änderungen im Zivilverfahrensrecht, darunter auch solche, die mittelbar oder unmittelbar familienrechtliche Verfahren betreffen. Dies beinhaltet u. a. die Ausdehnung der Verpflichtung zur Durchführung einer Mediation und Änderungen im Scheidungsverfahren. Im Güterrecht wird die Zweijahresfrist, innerhalb derer ein Güterrechtsregime bestanden haben muss, bevor es geändert werden kann (Art. 1397 Abs. 1 Code civil), abgeschafft.

Link zum Gesetz Nr. 2019-222

Das am selben Tag im Amtsblatt verkündete Gesetz Nr. 2019-221 vom 23.3.2019 ändert zum 1.1.2020 den Gerichtsaufbau – die bisherigen Tribunaux d’instance und Tribunaux de grande instance werden zu „Tribunaux judiciaires“ verschmolzen.

Link zum Gesetz Nr. 2019-221