24. Oktober 2014
USA

Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen in US-Bundesstaaten

Der Supreme Court der USA hat es am 6.10.2014 überraschend abgelehnt, gegen Urteile von Bundesberufungsgerichten zu gleichgeschlechtlichen Ehen in Indiana, Oklahoma, Utah, Virginia und Wisconsin eingelegte Rechtsmittel zur Entscheidung anzunehmen. Damit sind gleichgeschlechtliche Ehen in diesen Bundesstaaten zugelassen.

Die Entscheidung hat überdies Auswirkungen für Colorado, Kansas, North Carolina, South Carolina, West Virginia und Wyoming, da diese zu Gerichtsbezirken gehören, für die die Bundesberufungsgerichte zuständig sind, deren gleichgeschlechtliche Ehen zulassende Entscheidungen nun bestehen bleiben. Die Konsequenzen, die in diesen Staaten bisher hieraus gezogen wurden, sind unterschiedlich. In Colorado sind gleichgeschlechtliche Ehen seit einer Entscheidung des Supreme Court von Colorado am 7.10. zugelassen. In Kansas gibt es derzeit noch keine Legalisierung; es wurden entsprechende Verfahren anhängig gemacht. In North Carolina sind gleichgeschlechtliche Ehen seit einem Bundesgerichtsurteil vom 10.10. zugelassen. In South Carolina ordnete der Supreme Court des Bundesstaates am 11.10. die Suspendierung der Ausgabe von Ehelizenzen für gleichgeschlechtliche Paare an, die von zwei Richtern zugelassen worden war. In West Virginia wies am 9.10. der Gouverneur die Behörden an, entsprechende Ehelizenzen auszustellen. In Wyoming sind gleichgeschlechtliche Ehen seit dem 21.10. aufgrund der Entscheidung eines Bundesgerichts vom 17.10. zugelassen.

Unabhängig von der Entscheidung des Supreme Court der USA sind gleichgeschlechtliche Ehen aufgrund bundesgerichtlicher Entscheidungen seit dem 9.10. in Nevada, seit dem 15.10. in Idaho und seit dem 17.10. in Arizona zugelassen.

Seit dem 17.10.2014 sind gleichgeschlechtliche Ehen überdies in Alaska möglich; an diesem Tag lehnte der Supreme Court der USA es ebenso wie zwei Tage vorher das zuständige Bundesberufungsgericht ab, bezüglich eines diese freigebenden Urteils eines Bundesgerichts einen Vollstreckungsaufschub zu erlassen.

Dass der Supreme Court der USA sich doch noch inhaltlich mit gleichgeschlechtlichen Ehen befasst, falls ein Bundesberufungsgericht ein von der gegenwärtigen einheitlichen Rechtsprechung abweichendes Urteil erlässt, erscheint nicht unwahrscheinlich. Allerdings hat die Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen mittlerweile eine solche Dynamik gewonnen, dass sie sich nach Ansicht vieler Beobachter nur schwer zurücknehmen lassen wird.