29. November 2012
Israel

Zuständigkeit des Rabbinatsgerichts verneint

Der Oberste Gerichtshof Israels hat in einem Scheidungsfolgesachenfall entschieden, dass dem rabbinischen Berufungsgericht keine Jurisdiktion zukomme und damit dessen innerhalb der religiösen Gerichtsbarkeit letztinstanzliches Urteil aufgehoben. In Israel sind für die Scheidung (jüdischer Ehepartner) i.e.S. stets die Rabbinatsgerichte zuständig; für Scheidungsfolgesachen kann ebenfalls deren Zuständigkeit oder aber die der Familiengerichte gegeben sein, je nachdem wo die Sache zuerst anhängig gemacht wurde. Im vorliegenden Fall hatte die Frau in einem mit physischer Gewalt erzwungenen vertraglichen Übereinkommen in die Abwicklung der Folgesachen vor dem Rabbinatsgericht eingewilligt. Der Oberste Gerichtshof erklärte mit einer poetisch-religiösen Anspielung, dem Übereinkommen komme der Wert „des Staubs der Erde“ zu und es sei rechtlich irrelevant. Das Verfahren, das bereits 7 Jahre gedauert hat, muss nun vor dem Familiengericht neu aufgerollt werden.