24. April 2013
Israel

Zuständigkeit der Rabbinatsgerichte

Der israelische Oberste Gerichtshof hat in einer im März erlassenen Entscheidung die Zuständigkeit der Rabbinatsgerichtsbarkeit für ein Verfahren über Kindesunterhalt verworfen. In dem Fall hatte ein ehemaliger Ehemann mehrere Monate nach dem Abschluss des Scheidungsverfahrens auf Reduzierung des nachehelichen Kindesunterhalts geklagt. Eine Zuständigkeit der Rabbinatsgerichte für Kindesunterhaltssachen bestehe nur, soweit diese im Rahmen eines Scheidungsverfahrens als Scheidungsfolgesache anhängig gemacht worden seien. Andernfalls seien die Familiengerichte zuständig.

In Israel besteht in Bezug auf Scheidungsfolgesachen eine konkurrierende Kompetenz der religiösen Gerichte und der Familiengerichte. Aus diesem Grund kommt es in der Praxis oft zu einem „Wettlauf der Kompetenzen“, in dessen Rahmen versucht wird, solche Rechtssachen je nach Interessenlage beim religiösen Gericht oder beim Familiengericht anhängig zu machen, um aus der damit begründeten Gerichtszuständigkeit Vorteile zu ziehen. Nähere Ausführungen dazu finden sich im Länderbericht Israel, der im April neu in Bergmann Online aufgenommen wurde.