26. Juli 2018
Israel

Zuständigkeit der Rabbinatsgerichte in Scheidungsbriefangelegenheiten

Am 25.6.2018 hat die Knesset ein vorerst für drei Jahre geltendes Gesetz verabschiedet, das unter bestimmten Voraussetzungen israelischen Rabbinatsgerichten die Zuständigkeit für Ausländer betreffende Fälle überträgt, in denen Ehemänner jüdischen Glaubens ihrer Ehefrau den Scheidebrief (Get) verweigern. Das Paar muss hierfür u.a. nach traditionellem jüdischem Recht verheiratet sein und im Wohnsitzland darf es kein Rabbinatsgericht geben, das eine entsprechende Anordnung treffen könnte.

Die Übergabe des Scheidebriefs durch den Mann ist zwingende Voraussetzung einer Scheidung nach religiösem jüdischem Eherecht. Bisher waren israelische Rabbinatsgerichte für entsprechende Angelegenheiten nur zuständig, wenn zumindest einer der Ehegatten eine substantielle Verbindung zu Israel aufwies.