29. April 2020
Jordanien

Zustimmung zum Staatsangehörigkeitsverzicht

Nach einem durch königliche Verfügung (Royal Decree) im April 2020 verabschiedeten Änderungsgesetz zu Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist für den Verzicht auf die jordanische Staatsangehörigkeit künftig nicht mehr die Zustimmung des Ministerrats, sondern nur noch die des Innenministers erforderlich. Das Gesetz Nr. 18/2020 ist im Amtsblatt 5636 vom 22.4.2020 veröffentlicht worden und am Veröffentlichungstag in Kraft getreten.

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