29. Oktober 2018
USA/Kalifornien

Zuweisung von Haustieren in Scheidungsfällen

Ein am 27.9.2018 durch den Gouverneur unterzeichnetes Gesetz (Assembly Bill Nr. 2274), das am 1.1.2019 in Kraft tritt, regelt die Zuweisung von Haustieren in Scheidungsfällen. Demnach werden Haustiere zwar nach wie vor als Eigentum behandelt, auf Antrag kann jedoch eine vorläufige Sorgeregelung getroffen werden und der Sorgeaspekt bei der Eingentumszuweisung berücksichtigt werden.

Link zum Gesetzestext