17. Oktober 2012
Mexiko/Morelos

Zwang zur Darlegung von Scheidungsgründen verfassungswidrig

Ein mexikanisches Bundesgericht, das Cuarto Tribunal Colegiado del Décimo Octavo Circuito mit Sitz im Staat Morelos, hat Ende September entschieden, dass die Bestimmungen im Recht des Bundesstaates Morelos, nach denen es für eine Scheidung zwingend nötig ist, bestimmte Scheidungsgründe darzulegen, gegen das Recht auf Menschenwürde und das Recht auf Respekt des Privatlebens nach der Bundesverfassung verstoßen. Eine Scheidung müsse auch ohne solche Gründe stets ausgesprochen werden, wenn keiner der Ehegatten eine Fortsetzung der Ehe wolle. Im zugrundeliegenden Verfahren hatte die Vorinstanz die Scheidung verweigert, weil der vorgebrachte Vorwurf der Gewalt in der Ehe nicht hinreichend bewiesen sei.