10. September 2012
Frankreich

Zweisprachige Familienbücher verboten

Die Staatsanwaltschaft beim Tribunal de Grande Instance von Brest hat Ende August dem Bürgermeister der bretonischen Gemeinde Carhaix in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Ausgabe zweisprachiger (französisch/bretonischer) Familienbücher (livrets de famille), die in Carhaix unbemerkt seit fünf Jahren praktiziert wurde, rechtswidrig und zu unterlassen sei. Es müsse das in Frankreich einheitlich benutzte Familienbuch, das ausschließlich in französischer Sprache verfasst ist, verwendet werden, da nach der bestehenden Rechtslage Akte der öffentlichen Gewalt ausschließlich in der Sprache der Republik, dem Französischen, abgefasst sein dürften. Das Büro des französischen Außenministeriums in Nantes, das aufgrund eines familienbuchsbezogenen Antrags mit Auslandsbezug mit der Angelegenheit befasst war, äußerte sich in demselben Sinne. Die entsprechende Regelung besteht ununterbrochen seit dem 20. Juli 1794; dass sie noch unter Robespierre erlassen wurde, bot den Gegnern des amtlichen Vorgehens einen Anlass zu polemischen Äußerungen.