IEK Aktuell

Das Fachportal »IEK Aktuell« (ehemals »Bergmann Aktuell«) enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht und umfasst ein breites Themenspektrum von den Auswirkungen des Brexit auf das Familienrecht über Änderungen in Personalstatutsgesetzen arabischer Länder bis hin zum Ehe- und Kindschaftsrecht mexikanischer Bundesstaaten.

25. Juli 2014
Island

Vornamensgebung nicht akzeptiert

Das isländische Staatsregister hat es im Juni abgelehnt, einem Kind mit dem Vornamen „Harriet“ einen Reisepass auszustellen, da der Name nicht dem isländischen Namensrecht entspricht.
 
 

24. Juni 2014
Luxemburg

Erleichterte Anpassung deutscher Vornamen

Der luxemburgische Innenminister hat am 10.2.2014 ein amtliches Rundschreiben erlassen, das die vom Verfahren her vereinfachte Anpassung von deutsch klingenden Vornamen an französischsprachige Namensgepflogenheiten (francisation) betrifft.

26. Mai 2014
Mexiko/Sonora

Vornamensverbot abgeschafft

Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Sonora hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem Art. 46 des Zivilregistergesetzes abgeschafft wird.

26. Mai 2014
Belgien

Neue Regeln für Weitergabe des Familiennamens

In Belgien wurde das Gesetz zur Modifizierung des Zivilgesetzbuchs im Hinblick auf die Gleichheit von Mann und Frau bei der Art der Weitergabe des Familiennamens an Kinder und Adoptierte verabschiedet.

23. Mai 2014
Saudi-Arabien

Liste verbotener Vornamen veröffentlicht

Nach Berichten verschiedener saudi-arabischer Zeitungen hat das saudi-arabische Innenministerium eine Liste veröffentlicht, die die bereits bestehende Liste verbotener Vornamen um 51 weitere Namen ergänzt.

20. Februar 2014
Türkei

Namensführungsregelung verfassungswidrig

Das türkische Verfassungsgericht hat einen Verfassungsverstoß darin gesehen, dass Art. 187 ZGB Ehefrauen die (isolierte) Führung des Mädchennamens nicht erlaubt und vorschreibt, dass sie entweder nur den Namen des Ehemannes

20. Januar 2014
Italien

Namensrechtsregelung EMRK-widrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Kammerentscheidung vom 7.1.2014 die Praxis im italienischen Namensrecht verworfen, die vorsieht, dass Kinder verheirateter Eltern zwingend den Nachnamen des Vaters erhalten.


 

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